Die diagnostische Untersuchung findet online, im persönlichen Kontakt statt.

Via Videocall begleiten meine Mitarbeiter und ich Sie durch den mehrstufigen diagnostischen Prozess. Die erhobenen Informationen führe ich gemäß den medizinischen Leitlinien zu einem klinischen Urteil zusammen.

Kontakt­aufnahme

Bitte treten Sie für eine Terminvereinbarung oder andere Anliegen über die Kontaktseite mit uns in Verbindung. Wir melden uns möglichst zeitnah bei Ihnen.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Terminvergabe

Sollten Sie sich für eine diagnostische Untersuchung durch uns entscheiden, senden Sie uns eine Nachricht. Sie werden von uns bezüglich der Terminoptionen informiert.

Die Terminvergabe erfolgt nach verfügbarer Kapazität. Sollten zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage keine Termine vergeben werden können, erhalten Sie einen Hinweis, wann kurzfristig (innerhalb von 10 Wochen) neue Terminkontingente freigegeben werden.

In besonders dringenden Einzelfällen vergeben wir unter gesonderten Konditionen kurzfristige Termine außerhalb unserer üblichen Sprechzeiten (Donnerstag nach 17:00 Uhr oder am Samstag).
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Behandlungs­vereinbarung

Mit der Terminvergabe erhalten Sie von uns einen Selbstauskunftsbogen. Mit Ausfüllen dieses Dokumentes erklären Sie gleichzeitig Ihre Zustimmung zu den Behandlungsvereinbarungen.  Mit Rücksendung des Dokumentes wird die Behandlungsvereinbarung wirksam und der Termin ist verbindlich für Sie reserviert.

Technische ­Voraus­­setzungen​

Für die Untersuchung treten wir über eine Video-Call App mit Ihnen in Verbindung. Es ist dafür nicht notwendig, die App auf Ihren Rechner herunterzuladen. Für die Durchführung der Untersuchung benötigen sie ein Notebook oder Desktoprechner mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon. Eine Durchführung mit dem Smartphone ist nicht möglich.

Die Onlinediagnostik findet im persönlichen Kontakt statt und ist in der Anwendung unkompliziert.

Unter­suchungs­ablauf

Die Untersuchungsdauer beträgt ungefähr vier Stunden und gliedert sich in zwei Einheiten.

Für die erste Untersuchungseinheit erhalten Sie von uns vorab verschiedene Selbstauskunfts- und Fremdauskunfts-Fragebögen sowie ein umfangreiches klinisches Interview. Sie führen alle Verfahren durch und übermitteln uns die Ergebnisse.

Die zweite Untersuchungseinheit erfolgt online, im persönlichen Kontakt. Diese beinhaltet eine ausführliche Anamnese, die Anwendung eines klinischen Interviews sowie die Testung verschiedener Aufmerksamkeitsfunktionen. Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine Rückmeldung Ihrer Ergebnisse und Sie werden von uns bezüglich einer Weiterbehandlung beraten.

Die Termine erfolgen entweder mit mir persönlich (Dr. Dipl. Psych. G. Baller) oder einem/r meiner qualifizierten Mitarbeiter*innen. Die diagnostische Einordnung und die gutachterliche Stellungnahme wird grundsätzlich von mir persönlich vorgenommen.

Wenige Tage nach dem Termin erhalten Sie eine anerkannte gutachterliche Stellungnahme, gemeinsam mit der Rechnung in Höhe des vereinbarten Honorars.

Zu jedem Zeitpunkt dieses Ablaufplans können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden. 

Wir reagieren verlässlich und begleiten Sie durch das Verfahren.

Honorar

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das Gesamthonorar beläuft sich auf 498,35 € und setzt sich aus diesen Einzelleistungen zusammen:            

  • Erste Untersuchungseinheit

    Datenerhebung, Selbst- und Fremdauskunftsbögen, differenzialdiagnostische Untersuchung

  • Zweite Untersuchungseinheit

    Biografische Anamnese, Klinisches Interview, Aufmerksamkeitstestung, Ergebnisrückmeldung, Beratung

  • Gutachten

    Schriftliche gutachterliche Stellungnahme

  • Dringlichkeitstermin

    Für einen kurzfristigen Abend- oder Wochenendtermin erheben wir einen Dringlichkeitsaufschlag von 50%. Die Kosten belaufen sich auf 747,53 €.

Häufig gestellte Fragen

Sie können die Untersuchung bei uns nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie einen Überweisungsschein vorliegen haben.

Nein. Sie können die Untersuchung bei uns nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig.

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Untersuchung. Dies ist jedoch immer abhängig vom Versicherungsvertrag. Daher raten wir dazu, diese Frage vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Dazu ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.

Nein. Jedoch beraten wir Sie am Ende der Untersuchung bezüglich geeigneter Weiterbehandlungsmöglichkeiten und Zugangswege. Für eine Medikation ist ein Facharzt für Psychiatrie zuständig. Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch eine/n psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten*.

Nein. Die Verschreibung erfolgt ausschließlich über einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie. Dies setzt voraus, dass die ADHS Diagnose für das Erwachsenenalter als gesichert gilt. Dies können Sie durch unser Gutachten belegen.

Die Weiterbehandlung erfolgt durch eine(n) niedergelassene(n) Psychiater/-in oder einer/-m psychologischen Psychotherapeuten/-in. Diese Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen.

Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme wird von der Praxisleiterin, Dr. Dipl. Psych. Gisa Baller, Klinische Neuropsychologin verfasst. Das Gutachten wird von allen relevanten Stellen (Behörden, Ämtern, Weiterbehandlern) anerkannt.

Wir geben regelmäßig Terminkontingente frei. Wenn sie von uns bereits einen Terminvorschlag erhalten haben und Sie diesen nicht wahrnehmen können, verweisen wir in einer Antwortemail auf den Zeitpunkt, wann ein neues Terminkontingent freigeschaltet wird. Bitte melden Sie sich dann erneut bei uns.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Termin bis spätestens drei volle Werktage vorher abzusagen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Falls Sie den Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnehmen sollten, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro in Rechnung gestellt.

Werden Termine ohne Absage nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar von 250 € fällig.

Die zu untersuchende Person muss ihr Einverständnis bezüglich der Anwesenheit eines Elternteils erklären. Aus Sicht des Untersuchers besteht jedoch die Notwendigkeit nicht. Es gehört zum Untersuchungsablauf, dass Fremdbeurteilungen in Form von Fragebögen durch Eltern erhoben werden; hier werden die diagnostisch relevanten Informationen abgedeckt.

Sollten Sie im Falle einer bestätigten Diagnose einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Gutachten können wir hierzu Stellung beziehen und eine Empfehlung ausformulieren. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob dieser Empfehlung entsprochen wird.