Die diagnostische Untersuchung findet online, im persönlichen Kontakt statt.

Via Videocall begleiten meine Mitarbeiter und ich Sie durch den mehrstufigen diagnostischen Prozess. Die erhobenen Informationen führe ich gemäß den medizinischen Leitlinien zu einem klinischen Urteil zusammen.

Kontakt­aufnahme

Bitte treten Sie für eine Terminvereinbarung oder andere Anliegen über die Kontaktseite mit uns in Verbindung. Wir melden uns möglichst zeitnah bei Ihnen.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Terminvergabe

Für die Terminvergabe nutzen Sie bitte das Kontaktformular. 
Wir melden uns dann mit Informationen und Terminangeboten bei Ihnen. In der Regel können wir Termine mit einer Vorlaufzeit von maximal 10 Wochen vergeben.

In besonders dringenden Einzelfällen vergeben wir unter gesonderten Konditionen kurzfristige Termine außerhalb unserer üblichen Sprechzeiten (Donnerstag nach 17:00 Uhr oder am Samstag). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Dringlichkeitsanfrage

Behandlungs­vereinbarung

Während der Terminvergabe erhalten Sie von uns einen Selbstauskunftsbogen. Mit Ausfüllen dieses Dokumentes erklären Sie gleichzeitig Ihre Zustimmung zu den Behandlungsvereinbarungen. Die Behandlungsvereinbarung wird wirksam, wenn Sie einen von uns angebotenen Termin schriftlich (per E-Mail) bestätigen.

Technische ­Voraus­­setzungen​

Für die Untersuchung treten wir über eine Video-Call App mit Ihnen in Verbindung. Es ist dafür nicht notwendig, die App auf Ihren Rechner herunterzuladen. Für die Durchführung der Untersuchung benötigen sie ein Notebook oder Desktoprechner mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon. Eine Durchführung mit dem Smartphone ist nicht möglich.

Die Onlinediagnostik findet im persönlichen Kontakt statt und ist in der Anwendung unkompliziert.

Unter­suchungs­ablauf

Die Untersuchungsdauer beträgt ungefähr vier Stunden und gliedert sich in drei Einheiten.

Für die erste Untersuchungseinheit erhalten Sie von uns vorab verschiedene Selbstauskunfts- und Fremdauskunfts-Fragebögen sowie ein umfangreiches klinisches Interview. Sie führen alle Verfahren durch und übermitteln uns die Ergebnisse.

Die zweite und dritte Untersuchungseinheit erfolgen online, im persönlichen Kontakt. Die zweite Einheit beinhaltet eine ausführliche Anamnese und die Anwendung eines klinischen Interviews. Die dritte Einheit (in der Regel im selben Termin) umfasst die Testung verschiedener Aufmerksamkeitsfunktionen. Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine Rückmeldung Ihrer Ergebnisse und Sie werden von uns bezüglich einer Weiterbehandlung beraten.

Die Termine erfolgen entweder mit mir persönlich (Dr. Dipl. Psych. G. Baller) oder einem/r meiner qualifizierten Mitarbeiter*innen. Die diagnostische Einordnung und die gutachterliche Stellungnahme werden grundsätzlich von mir persönlich vorgenommen.

Ca. zwei Wochen nach dem Termin erhalten Sie eine anerkannte gutachterliche Stellungnahme, gemeinsam mit der Rechnung in Höhe des vereinbarten Honorars.

Zu jedem Zeitpunkt dieses Ablaufplans können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden.

Wir reagieren verlässlich und begleiten Sie durch das Verfahren.

Honorar ADHS Diagnostik

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das Gesamthonorar für die Untersuchung und den schriftlichen Befund beläuft sich auf 498,35 €.

 

Für einen kurzfristigen Abend- oder Wochenendtermin erheben wir einen Dringlichkeitsaufschlag von 50%. Die Kosten belaufen sich auf 747,53 €.

        

Honorar Autismus Diagnostik

Wir bieten unsere Leistungen nur für Selbstzahler an. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie einen Überweisungsschein vorliegen haben. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Krankenversicherungen übernehmen möglicherweise die Kosten, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.

Für die Untersuchung einer Autismus-Spektrumsstörung werden eine Datenerhebung vorab sowie zwei Termine angesetzt. Ein mehrstündiger Termin würde mit Ihnen selbst erfolgen, bevorzugt in Präsenz in meiner Praxis,  in Ausnahmefällen auch online. Ein weiterer, etwa 1,5 stündiger Termin würde mit einer Bezugsperson aus Ihrer Kindheit, telefonisch oder als Videocall stattfinden.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das Gesamthonorar beläuft sich auf 924 € und setzt sich aus diesen Einzelleistungen zusammen:

  • Datenerhebung vorab: Selbstauskunftsbögen, Fremdauskunftsbögen, schriftliches Online Interview Differenzialdiagnostik
  • Erste Untersuchungseinheit:
    • Fremdanamnese: Interview mit einer Bezugsperson, Fremdauskunftsbögen (alternativ: erweitertes Interview mit der zu untersuchenden Person selbst)
  • Zweite Untersuchungseinheit
    • Biografische Anamnese, Klinische Interviews, Selbstauskunftsbögen, Funktionstestung, differenzialdiagnostische Untersuchung
  • Ergebnisrückmeldung
  • Schriftliche gutachterliche Stellungnahme

Wir bieten unsere Leistungen nur für Selbstzahler an. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig. Dies gilt auch, wenn Ihnen ein Überweisungsschein vorliegt.

Private Krankenversicherungen übernehmen möglicherweise die Kosten, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wir sind uns bewusst, dass die Untersuchung für Sie kostenaufwändig ist. Daher bemühen wir uns,  für Sie nur jene Kosten entstehen zu lassen, die zur Klärung Ihrer Fragestellung wirklich notwendig sind.

Daher gliedern wir die Untersuchung in drei Schritten, verteilt auf drei  Termine.  Nach jedem Schritt geben wir Ihnen eine Rückmeldung, ob eine Fortführung der Diagnostik sinnvoll erscheint.  Sollte sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt herausstellen, dass die diagnostischen Kriterien nicht erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, die Untersuchung abzubrechen. Es werden nur die diagnostischen Leistungen in Rechnung gestellt, die bis dahin durchgeführt wurden.

1. Kurzuntersuchung (Screening)

Im ersten Schritt wird eine Kurzuntersuchung durchgeführt. Diese setzt sich aus einigen Screening Fragebögen sowie einem persönlichen ca. 30 minütigen Gespräch mit Frau Dr. Baller zusammen. Dieser Untersuchungsschritt dient dazu, Ihnen eine erste Rückmeldung zu geben, ob eine weiterführende Abklärung sinnvoll erscheint.

Kosten: € 254,37

2. Entwicklungsanamnese

Im zweiten Schritt erfolgt eine Entwicklungsanamnese zur Erfassung frühkindlicher Auffälligkeiten  und des weiteren Entwicklungsverlaufs.

Erst mit dem Nachweis autismus-spezifischer Symptomen des Kindesalters sind die Voraussetzungen für eine Diagnose des Erwachsenenalters erfüllt und begründen den nächsten Schritt.

Kosten:  € 159,11

3. Symptomatik des Erwachsenenalters
In einem mehrstündigen Termin im persönlichen Kontakt in der Praxis oder im Online Format  werden neben einem ausführlichen Gespräch strukturierte Interviews und Beobachtungsskalen angewandt sowie eine Funktionsdiagnostik durchgeführt.

Vorbereitend sind Fragebögen zur Selbst- und Fremdauskunft auszufüllen sowie ein  klinisches Online Verfahren anzuwenden, welches differenzialdiagnostisch relevante Aspekte untersucht.

Am Ende des Untersuchungstermins erfolgt ein Abschlussgespräch, in dem die diagnostische Einordnung erfolgt. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen.

Kosten für den gesamten Ablauf (Schritt 1 bis 3): € 1155,79.

Häufig gestellte Fragen

Sie können die Untersuchung bei uns nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie einen Überweisungsschein vorliegen haben.

Nein. Sie können die Untersuchung bei uns nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht, auch nicht anteilig.

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Untersuchung. Dies ist jedoch immer abhängig vom Versicherungsvertrag. Daher raten wir dazu, diese Frage vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Dazu ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.

Nein. Jedoch beraten wir Sie am Ende der Untersuchung bezüglich geeigneter Weiterbehandlungsmöglichkeiten und Zugangswege. Für eine Medikation ist ein Facharzt für Psychiatrie zuständig. Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch eine/n psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten*.

Nein. Die Verschreibung erfolgt ausschließlich über einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie. Dies setzt voraus, dass die ADHS Diagnose für das Erwachsenenalter als gesichert gilt. Dies können Sie durch unser Gutachten belegen.

Die Weiterbehandlung erfolgt durch eine(n) niedergelassene(n) Psychiater/-in oder einer/-m psychologischen Psychotherapeuten/-in. Diese Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen.

Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme wird von der Praxisleiterin, Dr. Dipl. Psych. Gisa Baller, Klinische Neuropsychologin verfasst. Das Gutachten wird von allen relevanten Stellen (Behörden, Ämtern, Weiterbehandlern) anerkannt.

Wir geben regelmäßig Terminkontingente frei. Wenn sie von uns bereits einen Terminvorschlag erhalten haben und Sie diesen nicht wahrnehmen können, verweisen wir in einer Antwortemail auf den Zeitpunkt, wann ein neues Terminkontingent freigeschaltet wird. Bitte melden Sie sich dann erneut bei uns.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Termin bis spätestens drei volle Werktage vorher abzusagen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Falls Sie den Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnehmen sollten, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro in Rechnung gestellt.

Werden Termine ohne Absage nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar von 250 € fällig.

Die zu untersuchende Person muss ihr Einverständnis bezüglich der Anwesenheit eines Elternteils erklären. Aus Sicht des Untersuchers besteht jedoch die Notwendigkeit nicht. Es gehört zum Untersuchungsablauf, dass Fremdbeurteilungen in Form von Fragebögen durch Eltern erhoben werden; hier werden die diagnostisch relevanten Informationen abgedeckt.

Sollten Sie im Falle einer bestätigten Diagnose einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Gutachten können wir hierzu Stellung beziehen und eine Empfehlung ausformulieren. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob dieser Empfehlung entsprochen wird.