Dringlichkeitsanfrage

Wochenend-/Abendtermin 

(bitte nur in Notfällen)

Manche Situationen erfordern besonders schnelles Handeln. Daher sind wir in regelmäßigen Abständen auch abends und am Wochenende für Sie da. Da unsere Notfallkapazitäten begrenzt sind, bitten wir Sie, diese Option nur in besonders dringenden Fällen zu wählen.

Wenn Sie einen Dringlichkeitstermin in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den Anamnesebogen unten auszufüllen.

Sie erhalten dann ein kurzfristiges Terminangebot zu unseren Notfallzeiten (Donnerstag nach 17:00 Uhr oder am Samstag). Die Dringlichkeitstermine liegen in einem Zeitintervall von maximal zwei Wochen nach Kontaktaufnahme. Das Fachgutachten erhalten Sie innerhalb von drei Tagen nach dem Termin.

Die Kosten für die Untersuchung, anschließende Beratung und die schriftliche gutachterliche Stellungnahme belaufen sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf 498,35 Euro. Für einen kurzfristigen Abend- oder Wochenendtermin erheben wir einen Dringlichkeitsaufschlag von 50%.

Für Standardanfragen ohne Dringlichkeitsbearbeitung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Die Kosten für die Untersuchung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen häufig (anteilig) erstattungsfähig.

Wir tun unser Bestes, Sie so zeitnah und unkompliziert wir möglich zu unterstützen.

Anamnesebogen


Konsumieren Sie regelmäßig:

Fühlen Sie sich durch folgende Symptome eingeschränkt?
*Die Kosten für die untersuchung und Schriftliche Befundung belaufen sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf 498,35 €. Hinzu kommt ein Dringlichkeitszuschlag von 50%. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten auf 747,52 €. Falls vereinbarte Termine ohne rechtzeitige Absage (3 volle Werktage vor dem Termin) nicht wahrgenommen werden, wird ein Ausfallhonorar von 100 € fällig.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Behandler und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.